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VGH Bayern, 14.04.2009 - 10 ZB 09.379 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Ausweisung wegen Betäubungsmittelstraftaten; einzelfallbezogene Würdigung; Verhältnismäßigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 10.08.2007 - 2 BvR 535/06
Verletzung des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit durch …
Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2009 - 10 ZB 09.379
Denn ein vom Kläger während seiner Haft gezeigtes Wohlverhalten ist nicht so gewichtig, dass es angesichts der konkreten Ausweisungsgründe und der von Suchtgiften ausgehenden schwerwiegenden Gefahren für die Allgemeinheit (vgl. BVerfG vom 10.8.2007 NVwZ 2007, 1300 RdNr. 26) bei Abwägung aller Umstände des Einzelfalls einer Ausweisung entgegenstehen könnte. - VGH Bayern, 26.02.2009 - 10 ZB 08.1383
Ausweisung; Verhältnismäßigkeit; Abschiebungsverbot; Irak
Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2009 - 10 ZB 09.379
Solange der Kläger nicht eine Drogentherapie durchgeführt und erfolgreich abgeschlossen hat, kann von einem Wegfall der Wiederholungsgefahr keine Rede sein (st. Rspr. des Senats; vgl. zuletzt BayVGH vom 26.2.2009 Az. 10 ZB 08.1383 - juris - RdNr. 8).
- VGH Bayern, 26.05.2011 - 19 CS 10.3157
Kein Erlöschen der Rechtsstellung jüdischer Zuwanderer nach § 103 AufenthG i.V.m. …
Vor allem reicht der bloße Wille zur Durchführung einer künftigen Therapie allein nicht aus (vgl. BayVGH, Beschluss vom 17. Dezember 2009 - 10 ZB 09.1638 - juris; Beschluss vom 14. April 2009 - 10 ZB 09.379 - juris; Beschluss vom 8. November 2010 - 10 ZB 10.1435 - juris). - VGH Bayern, 17.12.2009 - 10 ZB 09.1638
Zwingende Ausweisung; Verhältnismäßigkeit; familiäre Bindungen; Aufklärungsrüge
Ein möglicher Wille zur Durchführung einer künftigen Therapie steht dem nicht gleich (st. Rspr. des Senats; vgl. zuletzt Beschluss vom 14.4.2009 10 ZB 09.379 ). - VGH Bayern, 08.11.2010 - 10 ZB 10.1435
Ausweisung wegen Betäubungsmittelstraftaten; einzelfallbezogene Würdigung; …
Solange der Kläger nicht eine Drogentherapie durchgeführt und erfolgreich abgeschlossen hat, kann auch von einem Wegfall der Wiederholungsgefahr keine Rede sein (std. Rspr. des Senats; vgl. BayVGH vom 14.4.2009 Az. 10 ZB 09.379 RdNr. 5).